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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 87/06

    Federführungsgebühr, Sondervergütung, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist die Vereinbarung über eine zusätzliche Federführungsgebühr für die technische und kaufmännische Geschäftsführung einer Mitunternehmerin einer Arbeitsgemeinschaft, mit der die reguläre Federführungsgebühr durch Anpassung an die positive Auftragsentwicklung nachträglich erhöht wird, steuerlich wirksam und stellt die Gebühr eine Sondervergütung i.S. von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 2. HS EStG bei der Mitunternehmerin dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 87/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.6.2006 18 K 4866/03 F

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.01.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger