03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 · VIII R 9/11
Offenbare Unrichtigkeit
Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:03 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2011, 10:35 Uhr
Fehlerhaft erfolgte Nichtberücksichtigung gezahlter Umsatzsteuer als Betriebsausgabe bei Einnahme-Überschussrechnung: Liegt eine vom Finanzamt als eigene übernommene offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO vor, wenn die offenbar fehlerhaften Angaben des Steuerpflichtigen aus Unterlagen zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung erkennbar sind, die zum selben Veranlagungszeitraum bei der Finanzbehörde eingereicht worden sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 9/11
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 8.9.2010 14 K 14074/09
Normen: AO § 129
Erledigt durch: Urteil vom 27.08.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger