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  • 21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 9 · X R 3/11

    Sonderausgabe, Schulgeld, Privatschule, Schweiz, Freizügigkeit

    Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:13 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr

    In den Streitjahren 2002 und 2003 geleistete Schulgeldzahlungen für den Besuch einer privat finanzierten Schule mit Internat in der Schweiz als abziehbare Sonderausgaben. Führt die unmittelbare Anwendung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedern vom 21.06.1999 (sog. Freizügigkeitsabkommen) zum Sonderausgabenabzug - Gleichstellung der Schweiz mit den EU/EWR- Staaten - keine Prüfung des Sonderungsverbots nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 3/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 26.11.2010 5 K 2852/07

    Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 9, EStG § 52 Abs 24a S 2, GG Art 7 Abs 4 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 09.05.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger