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  • 21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 20 · I R 2/11

    Einbringung, Eröffnungsbilanz, Bilanzberichtigung, Bilanzänderung, Willenserklärung, Wahlrecht

    Letzte Änderung: 21. August 2012, 14:44 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr

    Ist bei einer Einbringung i.S.d. § 20 UmwStG der im sog. Einbringungskonzept zum Ausdruck gekommene Wille der beteiligten Parteien für einen bestimmten Wertansatz maßgeblich oder kommt es allein auf den (zahlenmäßigen) Ansatz in der Eröffnungsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft an? Ist eine Berichtigung (Änderung) der (Eröffnungs-)Bilanz nach § 4 Abs. 2 EStG möglich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 2/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 7.12.2010 13 K 4432/08 AO

    Normen: UmwStG § 20, EStG § 4 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2012, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung