21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 20 · I R 2/11
Einbringung, Eröffnungsbilanz, Bilanzberichtigung, Bilanzänderung, Willenserklärung, Wahlrecht
Letzte Änderung: 21. August 2012, 14:44 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr
Ist bei einer Einbringung i.S.d. § 20 UmwStG der im sog. Einbringungskonzept zum Ausdruck gekommene Wille der beteiligten Parteien für einen bestimmten Wertansatz maßgeblich oder kommt es allein auf den (zahlenmäßigen) Ansatz in der Eröffnungsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft an? Ist eine Berichtigung (Änderung) der (Eröffnungs-)Bilanz nach § 4 Abs. 2 EStG möglich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 2/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 7.12.2010 13 K 4432/08 AO
Normen: UmwStG § 20, EStG § 4 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung