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  • 03.07.2012 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 17 Abs 6 UAbs 2 · C-594/10

    Sechste MwSt-Richtlinie, Ausschlusses des Abzugs

    Letzte Änderung: 3. Juli 2012, 14:32 Uhr, Aufgenommen: 31. März 2011, 17:07 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 17.12.2010, zu folgenden Fragen:
    - Steht Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie Änderungen einer den Abzug beschränkenden Regelung wie der vorliegenden entgegen, durch die ein Mitgliedstaat von der in dieser Bestimmung vorgesehenen Möglichkeit (der Beibehaltung) des Ausschlusses des Abzugs für bestimmte Waren und Dienstleistungen Gebrauch machen wollte, wenn der Betrag, der vom Abzug ausgeschlossen ist, infolge der Änderungen in den meisten Fällen zugenommen hat, aber der Grundgedanke und die Systematik der den Abzug beschränkenden Regelung unverändert geblieben ist?
    - Muss der nationale Richter, wenn die erste Frage bejaht wird, die den Abzug beschränkende Regelung vollständig unberücksichtigt lassen, oder genügt es, die Regelung unberücksichtigt zu lassen, soweit diese die bei Inkrafttreten der Sechsten Richtlinie bestehenden Ausschluss oder Beschränkungstatbestände erweitert hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-594/10

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)

    Normen: EWGRL 388/77 Art 17 Abs 6 UAbs 2

    Erledigt durch: Urteill vom 16.02.2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen