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  • 21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 6a Abs 1 · XI R 42/10

    Steuerbefreiung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Belegnachweis, Buchnachweis, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Beleg- und Buchnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen:
    1. Muss der Verbringungsnachweis sowohl den Mitgliedstaat, in den der gelieferte Gegenstand befördert werden soll, als auch den dort belegenen Bestimmungsort enthalten oder kann die fehlende Ortsangabe durch einen Verweis auf die Rechnungsadresse ersetzt werden?
    2. Ist aufgrund einer in deutsch abgefassten Abholvollmacht anzunehmen, dass der Abholer als Vertreter gehandelt hat und der ausländische Vollmachtgeber, dessen USt-IdNr. verwendet wurde, Vertragspartner ist?
    3. Muss der inländische Unternehmer über eine qualifizierte Abfrage hinaus Erkundigungen über die Unternehmereigenschaft seines Vertragspartners einholen? Kann er sich auf den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG berufen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 42/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 14.10.2010 6 K 1643/08

    Normen: UStG 2005 § 6a Abs 1, UStG 2005 § 4 Nr 1 Buchst b, UStDV § 17a Abs 2 Nr 2, UStDV § 17a Abs 2 Nr 4, UStDV § 17c, UStG 2005 § 6a Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 15.02.2012, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung