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  • 16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 28/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Segelyacht, Angemessenheit, Betriebsausgabe

    Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Verdeckte Gewinnausschüttung und Verbot des Betriebsausgabenabzuges: Sind Aufwendungen, die für eine Segelyacht auch in betrieblichem Interesse getätigt werden, schon durch § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG vom Abzug ausgeschlossen oder sind lediglich die im Gesellschafterinteresse getätigten Aufwendungen verdeckte Gewinnausschüttung? Wie verhält es sich mit Aufwendungen für Doppeldeckerflugzeuge, die zu sporadischen Flügen für betriebliche Werbezwecke eingesetzt wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 28/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 27.7.2004 I 17/2000

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4, KStG § 8 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 07.02.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung