23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 40 · IX R 1/11
Halbeinkünfteverfahren, Halbabzugsverbot, Schuldzinsen, Wesentliche Beteiligung
Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:20 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
1. Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den fiktiv berechneten Veräußerungspreis nach UmwStG / bzw. auf die Anschaffungskosten - Handelt es sich bei den fiktiv berechneten Veräußerungspreis nach § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG nicht um zugeflossene Einnahmen, so dass keine Kürzung nach dem Halbeinkünfteverfahren im Zusammenspiel von § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG auf den Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten vorzunehmen ist? 2. Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG auf Schuldzinsen als Finanzierungsaufwand in 2002 - Abzug von Schuldzinsen in voller Höhe auf aufgenommene Darlehen zur Anteilsfinanzierung einer Gesellschaft, die 2003 in eine andere Gesellschaft eingebracht wurde, wobei von der eingebrachten Gesellschaft keine Gewinnausschüttungen erfolgten, wohl aber von der übernehmenden Gesellschaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 1/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 2.12.2010 8 K 3349/06 E
Normen: EStG § 3 Nr 40, EStG § 3c Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 17 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 07.02.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger