21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · TabStG § 19 · VII R 59/10
Tabaksteuer, Zigaretten, Sicherstellung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:22 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
Stellt der Begriff "Eigenbedarf" des Art. 8 RL 92/12/EWG i.d.F. der RL 92/108/EWG ausschließlich auf den persönlichen Ver- oder Gebrauch der betreffenden verbrauchsteuerpflichtigen Ware durch diejenige Privatperson, die diese Ware selbst im freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates erworben und selbst in das Steuergebiet verbracht hat, ab?
Sind damit Waren nicht erfasst, die von einer Privatperson erworben werden, um den Bedarf einer anderen Privatperson zu decken (z.B. Schenkung)?
Abweichung vom EuGH-Urteil C-5/05?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 59/10
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 26.4.2010 2 K 462/08
Normen: TabStG § 19, TabStG § 20 Abs 4, EWGRL 12/92 Art 8, EWGRL 108/92, ZollVG § 10, AO § 215
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 08.09.2011.
Rechtsmittelführer: Verwaltung