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  • 22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 89/10

    Werbungskosten, Zuschuss, Dritter, Anschaffungskosten, Bemessungsgrundlage, Absetzung für Abnutzung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:10 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Mindert ein im abgekürzten Zahlungsweg von Dritten geleisteter Zuschuss zu den Anschaffungskosten eines behindertengerecht umgebauten Fahrzeuges die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung bei der Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten eines Behinderten als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 89/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 27.5.2010 6 K 2712/07

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 2, EStG § 6

    Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger