22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 89/10
Werbungskosten, Zuschuss, Dritter, Anschaffungskosten, Bemessungsgrundlage, Absetzung für Abnutzung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:10 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
Mindert ein im abgekürzten Zahlungsweg von Dritten geleisteter Zuschuss zu den Anschaffungskosten eines behindertengerecht umgebauten Fahrzeuges die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung bei der Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten eines Behinderten als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 89/10
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 27.5.2010 6 K 2712/07
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 2, EStG § 6
Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger