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  • 21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 1 · IV R 5/11

    Personengesellschaft, Mitunternehmer, Abfärbetheorie, Geringfügigkeit, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Beinhaltet die Anwendungsregel zu der durch das Jahressteuergesetz 2007 in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG eingefügten 2. Alternative, nach der die Tätigkeit einer Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht, insgesamt als Gewerbebetrieb gilt, eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung? Kommt die Abfärberegelung dann nicht zur Anwendung, wenn die mitunternehmerische Beteiligung der Gesellschaft eine lediglich geringfügige Bedeutung hat, und nach welchen Kriterien bemisst sich ggfs. die Bedeutung der Beteiligung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 5/11

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.12.2010 2 K 295/08

    Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 32a, GG Art 20 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 26.06.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger