21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35 Abs 1 · III R 69/10
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Steuerermäßigung, Zusammenveranlagung, Verlustausgleich
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:43 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer: Ist bei zusammenveranlagten Ehegatten, die beide gewerbliche Einkünfte erzielt haben - der eine positive, der andere negative - ein horizontaler Verlustausgleich innerhalb dieser Einkunftsart vorzunehmen, mit der Folge, dass sich eine Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG nur dann ergibt, wenn in der Summe positive gewerbliche Einkünfte erzielt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 69/10
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 29.9.2010 6 K 246/09 EFG 2011, 451
Normen: EStG § 35 Abs 1, EStG § 26, EStG § 26b
Erledigt durch: Urteil vom 27.09.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung