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  • 29.08.2013 · Erledigtes Verfahren · BewG § 11 Abs 2 S 1 · II R 4/11

    Erbschaftsteuer, Stuttgarter Verfahren, Jahresfrist, Gemeiner Wert

    Letzte Änderung: 29. August 2013, 19:01 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Bewertung eines GmbH-Anteils im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung:
    1. Beginnt die Jahresfrist des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG mit dem Zeitpunkt des Kaufvertrags oder mit dem zeitnahen Stichtag, auf welchen der Kaufpreis der GmbH-Anteile bemessen wurde?
    2. Bis zu welcher Beteiligungsquote an einer Kapitalgesellschaft liegt ein Zwerganteil vor, wenn der gemeine Wert eines Anteils aus einem einzigen Verkauf abgeleitet werden soll?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 4/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 2.12.2010 4 K 715/2009

    Normen: BewG § 11 Abs 2 S 1, BewG § 11 Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 16.05.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger