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  • 21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 37/10

    Betriebsausgabe, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Bewirtung, Werbung, Nachweis

    Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die Beköstigung von Teilnehmern bei über Planungsbüros organisierten Verkaufsveranstaltungen (sog. Stadtsaalveranstaltungen, Kaffee-/Busfahrten) eines selbständigen Werbekaufmanns. Liegen vom Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasste Bewirtungsaufwendungen oder voll abziehbare Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG vor, weil nicht der Kläger sondern die die Veranstaltungen organisierenden Firmen als "Bewirtende" aufgetreten sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 37/10

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 1.9.2010 4 K 11163/07

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung