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  • 21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 110 · IX R 3/11

    Einspruch, Wiedereinsetzung, Verlustvortrag, Verschulden

    Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen den Bescheid für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2005 - Liegt bei der Einhaltung einer gesetzlichen Frist ein Verschulden vor, wenn im Hinblick auf die Beschwer im Sinne des § 350 AO, die objektiv erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist durch das Einreichen von Steuererklärungen für Vorjahre eingetreten ist, auf eine fristgerechte Einspruchserhebung verzichtet wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 3/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 9.7.2010 4 K 3154/08 F

    Normen: AO § 110, AO § 157 Abs 2, AO § 126 Abs 3, EStG § 10d

    Erledigt durch: Urteil vom 29.02.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger