21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 110 · IX R 3/11
Einspruch, Wiedereinsetzung, Verlustvortrag, Verschulden
Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen den Bescheid für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2005 - Liegt bei der Einhaltung einer gesetzlichen Frist ein Verschulden vor, wenn im Hinblick auf die Beschwer im Sinne des § 350 AO, die objektiv erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist durch das Einreichen von Steuererklärungen für Vorjahre eingetreten ist, auf eine fristgerechte Einspruchserhebung verzichtet wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 3/11
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 9.7.2010 4 K 3154/08 F
Normen: AO § 110, AO § 157 Abs 2, AO § 126 Abs 3, EStG § 10d
Erledigt durch: Urteil vom 29.02.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger