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  • 21.06.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 3 · IX R 65/10

    Sonstige Leistung, Veräußerung, Entschädigung, Vermögensverlust

    Letzte Änderung: 21. Juni 2013, 12:36 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Abgrenzung zwischen steuerbarer sonstiger Leistung und nicht steuerbarem veräußerungsähnlichen Vorgang - Handelt es sich bei der Zahlung, die der Kläger (für den Verzicht auf von ihm behauptete Ansprüche sowie ein "Nichtstören" eines Börsengangs) erhalten hat, um eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtige Gegenleistung für eine Leistung des Klägers oder handelt es sich um eine nicht steuerbare Entschädigung für einen Vermögensverlust?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 65/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 11.11.2010 1 K 219/09

    Normen: EStG § 22 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger