24.10.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 3 · V R 54/10
Festsetzungsverjährung, Steuerbarkeit, Änderung, Berichtigung
Letzte Änderung: 24. Oktober 2012, 12:27 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr
Kommt die Vorschrift des § 174 Abs. 3 AO als Rechtsgrundlage für eine erstmalige Umsatzsteuerfestsetzung nicht in Betracht, wenn der Grund für die Nichtberücksichtigung des bekannten Sachverhalts bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr in der Berücksichtigung des Sachverhalts in einem anderen Steuerbescheid, sondern in der Unentschiedenheit, ob der Sachverhalt überhaupt der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist, besteht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 54/10
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 20.4.2010 1 K 1727/05 EFG 2010, 1279
Normen: AO § 174 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 11.08.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung