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  • 21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 58/10

    Landwirtschaft, Milchreferenzmenge, Buchwert, Abspaltung, Veräußerungsgewinn

    Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Ist der vom Pauschalwert von vor dem 1.1.1970 angeschafften Grundstücken abzuspaltende Buchwert der Milchlieferrechte bei der Veräußerung des letzten (geringfügigen) Anteils der Referenzmenge in voller Höhe gegenzurechnen, auch wenn der weitaus überwiegende Teil der Lieferrechte bereits vor Ergehen der BFH-Urteile zur Buchwertabspaltung veräußert worden war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 58/10

    Vorinstanz: Finanzgericht München 20.5.2009 10 K 1139/07 EFG 2009, 1444

    Normen: EStG § 13, EStG § 55 Abs 1, EStG § 4 Abs 3 S 4

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung