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  • 23.07.2012 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 8 Abs 1 · II R 57/10

    Grunderwerbsteuer, Einheitlicher Vertrag, Bemessungsgrundlage, Bebautes Grundstück

    Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 11:10 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk?
    Inwieweit kann nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrags ein Werkvertragsangebot noch modifiziert werden, um in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang angesehen zu werden? Welche Zeitspanne zwischen Abschluss des Grundstückskaufvertrags und des Werkvertrags ist maßgebend für die Annahme eines engen zeitlichen Zusammenhangs?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 57/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 17.9.2010 5 K 5356/08

    Normen: GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.03.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger