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  • 15.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 335/69 Art 4 Abs 2 Buchst b · C-492/10

    Verlustübernahme, Körperschaft öffentlichen Rechts, Gesellschafterzuschuss

    Letzte Änderung: 15. April 2013, 13:04 Uhr, Aufgenommen: 26. Januar 2011, 11:00 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenats, Außenstelle Linz (Österreich), eingereicht am 14.10.2010, zu folgender Frage:
    Erhöht die Übernahme von Verlusten einer Gesellschaft durch die alleinige Gesellschafterin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts, deren Vertreter vom zuständigen Gremium beauftragt wurde, jährlich einen Gesellschafterzuschuss zur Verlustabdeckung in Höhe des vor Beginn des Wirtschaftsjahres von der Gesellschaft beschlossenen Haushaltsvoranschlag bzw. Wirtschaftsplan dafür präliminierten Betrages zu gewähren, das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335/EWG (entspricht Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie 2008/7/EG)?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-492/10

    Vorinstanz: Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Linz (Österreich)

    Normen: EWGRL 335/69 Art 4 Abs 2 Buchst b, EGRL 7/2008 Art 3 Buchst h

    Erledigt durch: Urteil vom 01.12.2011

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen