23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 · IX R 34/10
Krise, Auflösungsverlust, Halbabzugsverbot
Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr
1. Begriff der "Krise" im Bereich des § 17 EStG - Ist der Begriff "Krise" nicht allein nach absoluten, sondern (auch) nach auf das zu finanzierende Geschäft abzustellenden Kriterien auszulegen? 2. Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Ist die Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG bei Berücksichtigung von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit den Einkünften aus § 17 Abs 1 und 4 EStG auch dann ausgeschlossen, wenn den Steuerpflichtigen zwar Einnahmen aus der Beteiligung zugeflossen sind, diese aber noch nicht der Vorschrift des § 3 Nr. 40 EStG unterlagen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 34/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 30.6.2010 15 K 1566/09 E EFG 2010, 1502
Normen: EStG § 17, GmbHG § 32a
Erledigt durch: Urteil vom 24.01.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung