20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · IV R 36/06
Wirtschaftsgut, Bodenschatz, Grundstück, Landwirtschaft, Privatvermögen, Veräußerungsgewinn, Betriebsvermögen
Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Gehört bei der Veräußerung eines bodenschatzführenden Grundstücks des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens der Teil des vertraglich vereinbarten Kaufpreises, der auf den Bodenschatz (Kalksteinvorkommen) entfällt, zum Privatvermögen des Landwirts, wenn dieses Grundstück an ein Abbauunternehmen (Zementwerk) veräußert wird und der Bodenschatz voraussichtlich in den nächsten 20 Jahren nicht verwertet werden kann? Entsteht ein Wirtschaftsgut "Bodenschatz", wenn ein Abbauunternehmer ein bodenschatzführendes Grundstück erwirbt und er neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden ein besonderes Entgelt für den Bodenschatz zahlt und die Absicht der Aufschließung zum Zeitpunkt des Erwerbs glaubhaft ist? Auslegung der Begriffe "alsbald" und "absehbar".
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 36/06
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 26.4.2006 7 K 945/04 E EFG 2006, 1510
Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 13
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger