21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 35/06
Rücklage, Grundstück, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Veräußerung, Landwirtschaft
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist die Veräußerung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen (unter Einschaltung eines Bauunternehmens Umwandlung der Ackerflächen in Baulandparzellen) noch als Veräußerung von Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder als gewerblicher Grundstückshandel zu beurteilen mit der Folge, dass eine Rücklage nach § 6b EStG nicht gebildet werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 35/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.12.2004 14 K 349/00
Normen: EStG § 13, EStG § 15 Abs 2, EStG § 6b
Erledigt durch: Urteil vom 08.11.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger