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  • 23.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33a Abs 2 S 2 · VI R 72/10

    Ausbildungsfreibetrag, Einkünfte und Bezüge, BAföG-Zuschuss, Ausbildungsdarlehen

    Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 13:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr

    Ist die als Darlehen gewährte Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes gemäß § 33a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Bezug anzurechnen oder darf diese aufgrund der bestehenden Rückzahlungsverpflichtung nicht mit einbezogen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 72/10

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.12.2009 14 K 244/09

    Normen: EStG § 33a Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 12.04.2011 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger