23.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33a Abs 2 S 2 · VI R 72/10
Ausbildungsfreibetrag, Einkünfte und Bezüge, BAföG-Zuschuss, Ausbildungsdarlehen
Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 13:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr
Ist die als Darlehen gewährte Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes gemäß § 33a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Bezug anzurechnen oder darf diese aufgrund der bestehenden Rückzahlungsverpflichtung nicht mit einbezogen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 72/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.12.2009 14 K 244/09
Normen: EStG § 33a Abs 2 S 2
Erledigt durch: Beschluss vom 12.04.2011 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger