22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 · III R 70/10
Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Meldung, Zeuge, Sachaufklärung
Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr
Kindergeldrückforderung wegen fehlender Rückmeldung des Kindes als Arbeitssuchender bei der Arbeitsvermittlung - Nachweis über den Inhalt eines zwischen dem Kind des Antragstellers und der Agentur für Arbeit telefonisch geführten Gesprächs. Ist der Akteninhalt der Agentur für Arbeit ausreichend? Verletzung der Sachaufklärungspflicht, wenn das Finanzgericht auf die Vernehmung eines angebotenen Zeugen (hier: Kind) verzichtet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 70/10
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 23.9.2010 10 K 1966/09
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, FGO § 76
Erledigt durch: Urteil vom 26.07.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger