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  • 21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · IV R 29/06

    Schuldzinsen, Betriebsausgabe, Kapitalkonto, Darlehenskonto, Gesellschafterdarlehen, Entnahme

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Abgrenzung zwischen Kapitalkonto oder Darlehenskonto bei einer GmbH & Co. KG: Kann eine vertragliche Regelung über die Einbeziehung eines Gesellschafterkontos in die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens dazu führen, dass ein Konto als Kapitalkonto anzusehen ist, wenn die gesellschaftsvertragliche Regelung über das fragliche Konto selbst vorsieht, dass die dort ausgewiesenen Beträge jederzeit fällig sind, so dass der Gesellschafter eine Verrechnung mit möglicherweise bestehenden negativen Kapitalkonten bei Beendigung der Gesellschaft durch vorherige Entnahmen von dem fraglichen Konto ohne weiteres vermeiden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 29/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 17.6.2004 11 K 2330/02

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.06.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger