Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15a Abs 1 S 1 · IV R 28/06

    Verlustausgleich, Einlage, Verrechenbarer Verlust, Kommanditgesellschaft, Kapitalkonto

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Teleologische Reduktion des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG: Ist der von einem Kommanditisten zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistete Einlagebetrag, soweit er nicht durch im Wirtschaftsjahr der Einlage zugerechnete ausgleichsfähige Verluste verbraucht wurde, außerhalb des Kapitalkontenvergleichs als Korrekturposten festzuhalten und sind Verlustanteile des Kommanditisten in den folgenden Wirtschaftsjahren bis zur Höhe des - noch - nicht verbrauchten Korrekturpostens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren, wenn durch die Verlustzurechnung ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 32/01, BFHE 203, 462, BStBl II 2004, 359)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 28/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 15.11.2005 I 235/2004 EFG 2006, 1833

    Normen: EStG § 15a Abs 1 S 1, EStG § 15a Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 26.06.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung