22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · FöGbG § 4 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b · IX R 35/10
Modernisierung, Herstellungskosten, Wirtschaftsgut
Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:40 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr
Qualifizierung von Umbaukosten als Modernisierungs- oder andere nachträgliche Herstellungskosten oder als (originäre) Herstellungskosten - Handelt es sich bei den klägerseits durchgeführten Baumaßnahmen (Umbau vorhandener Büros in zwei abgeschlossene Wohnungen und eines ursprünglich eigenbetrieblich genutzten Werkstattgebäudes in vier separat fremdbetrieblich genutzte Gewerbeeinheiten) um mit einem Abschreibungssatz von 40 % gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3/b FördG begünstigte Modernisierungsma ßnahmen und andere nachträgliche Herstellungskosten oder um die Herstellung eines neuen bzw. "anderen" Wirtschaftsguts?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 35/10
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 19.5.2010 1 K 5300/05 B EFG 2010, 1626
Normen: FöGbG § 4 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b, FöGbG § 3 S 1, HGB § 255 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 29.06.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger