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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · FöGbG § 4 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b · IX R 35/10

    Modernisierung, Herstellungskosten, Wirtschaftsgut

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:40 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Qualifizierung von Umbaukosten als Modernisierungs- oder andere nachträgliche Herstellungskosten oder als (originäre) Herstellungskosten - Handelt es sich bei den klägerseits durchgeführten Baumaßnahmen (Umbau vorhandener Büros in zwei abgeschlossene Wohnungen und eines ursprünglich eigenbetrieblich genutzten Werkstattgebäudes in vier separat fremdbetrieblich genutzte Gewerbeeinheiten) um mit einem Abschreibungssatz von 40 % gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3/b FördG begünstigte Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungskosten oder um die Herstellung eines neuen bzw. "anderen" Wirtschaftsguts?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 35/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 19.5.2010 1 K 5300/05 B EFG 2010, 1626

    Normen: FöGbG § 4 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b, FöGbG § 3 S 1, HGB § 255 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 29.06.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger