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  • 23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 5 · IX R 27/10

    Degressive Absetzung für Abnutzung, Einkünfteerzielungsabsicht, Eigennutzung

    Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:19 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    § 7 Abs. 5 EStG-AfA in voller Höhe für Rechtsnachfolger im Jahr der Herstellung bzw. Anschaffung - Kann nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Erbengemeinschaft, die in die Rechtsposition ihrer Rechtsvorgängerin tritt, nur insoweit die degressive AfA in Anspruch nehmen bzw. diese fortsetzen, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 5 EStG bei der Erblasserin selbst vorlagen (geplante Eigennutzung der Rechtsvorgängerin)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 27/10

    Vorinstanz: Finanzgericht München 18.5.2010 13 K 1288/07

    Normen: EStG § 7 Abs 5, EStDV § 11d

    Erledigt durch: Urteil vom 07.02.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung