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  • 22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 · IX R 25/10

    Darlehensverhältnis zwischen Ehegatten, Schuldzinsen, Aufwandsersatz, Treuhandvertrag, Nahe Angehörige

    Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:16 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Darlehensaufnahme durch Treuhänder-Ehegatten - Trägt der Eigentümer die Schuldzinsen für ein zur Finanzierung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen selbst und sind diese deshalb als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn er im Rahmen eines Treuhandvertrags seinen Ehegatten als Kreditnehmer eingeschaltet hat, diesem im Innenverhältnis ein Rechtsanspruch auf Aufwendungsersatz zusteht und die Mieteinnahmen auf dessen Konto mit der Maßgabe weitergeleitet werden, dass der Ehegatte daraus die Zinszahlungen entrichtet. Ist es darüberhinaus schädlich, dass die Tilgungsleistungen vom Kreditnehmer (Einzahlungen auf Bausparvertrag) nicht vollständig vom Eigentümer-Ehegatten gezahlt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 25/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 7.5.2010 1 K 3830/08 E EFG 2010, 1508

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.05.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung