Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 46 Abs 1 · VII R 52/10

    Abtretung, Wirksamkeit, Geschäftsmäßiger Erwerb, Hinterlegung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:21 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    1. Ist eine GmbH, deren Geschäftszweck ausdrücklich die Übernahme von Forderungen, Rechten und Sicherungsgütern zum Zwecke der Verwertung umfasst, wirksam als Zessionar aufgetreten, wenn anhand des amtlichen Abtretungsvordrucks nicht erkennbar ist, ob ein geschäftsmäßiger Erwerb vorliegt?
    2. Ist der Auszahlungsanspruch der GmbH bereits durch die Hinterlegung mit Rücknahmeverzicht erloschen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 52/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 7.7.2010 11 K 2975/08 AO

    Normen: AO § 46 Abs 1, AO § 46 Abs 4, AO § 46 Abs 2, BGB § 376, BGB § 378

    Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger