21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 46 Abs 1 · VII R 52/10
Abtretung, Wirksamkeit, Geschäftsmäßiger Erwerb, Hinterlegung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:21 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr
1. Ist eine GmbH, deren Geschäftszweck ausdrücklich die Übernahme von Forderungen, Rechten und Sicherungsgütern zum Zwecke der Verwertung umfasst, wirksam als Zessionar aufgetreten, wenn anhand des amtlichen Abtretungsvordrucks nicht erkennbar ist, ob ein geschäftsmäßiger Erwerb vorliegt?
2. Ist der Auszahlungsanspruch der GmbH bereits durch die Hinterlegung mit Rücknahmeverzicht erloschen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 52/10
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 7.7.2010 11 K 2975/08 AO
Normen: AO § 46 Abs 1, AO § 46 Abs 4, AO § 46 Abs 2, BGB § 376, BGB § 378
Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger