21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VI R 59/10
Werbungskosten, Ausschluss, Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Veranlassungszusammenhang, Versicherungsleistung, Lebensversicherung
Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr
Ist die Weiterleitung der Hälfte der nach Fälligkeit ausgezahlten Versicherungssumme aus einer im Zusammenhang mit dem vorehelichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs abgeschlossenen Ehegatten-Lebensversicherung an den inzwischen geschiedenen Ehegatten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten bei demjenigen Steuerpflichtigen abzugsfähig, der nach der Scheidung die Versicherungsprämien allein entrichtet hat und ansonsten mit dem Versorgungsausgleich belastet gewesen wäre?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 59/10
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 23.6.2010 7 K 7212/07 EFG 2010, 1598
Normen: EStG § 9
Erledigt durch: Urteil vom 24.03.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger