01.03.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten
| Die Ausgleichszahlungen zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs an den geschiedenen Ehegatten wegen des Bestehens einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung sind mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Zusammenhang stehende Werbungskosten, wenn die Ausgleichszahlung dem Zweck dient, eine Verringerung der sonst im Scheidungsfall beim Steuerpflichtigen zufließenden Versorgungsbezüge zu verhindern (FG Münster 11.11.15, 7 K 453/15 E, Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ). |
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