22.10.2018 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 7 S 2 · IV R 39/10
Mitunternehmer, Veräußerungsgewinn, Gewerbesteuer, Vermögensverwaltung, Abfärbetheorie, Rückwirkung
Letzte Änderung: 22. Oktober 2018, 14:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr
Ist die Regelung des § 7 Satz 2 GewStG i.d.F. des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 dahin auszulegen, dass der von einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielte Veräußerungsgewinn ebenso wenig der Gewerbesteuer unterliegt wie der von einer unmittelbar als Mitunternehmer beteiligten natürlichen Person erzielte Veräußerungsgewinn? Verstößt die Regelung gegen das Rückwirkungsverbot?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 39/10
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 18.8.2010 2 K 94/09 (5)
Normen: GewStG § 7 S 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 1, GG Art 20 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 19.07.2018, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger