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  • 22.05.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 1 · IV R 37/10

    Grundstück, Vermietung, Betriebsaufspaltung, Abfärbetheorie, Stille Reserven, Betriebsaufgabe

    Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Erzielt eine Personengesellschaft aus der Vermietung eines Grundstücks, das teilweise im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft und teilweise an fremde Dritte überlassen wird, aufgrund der Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte?
    Sind in die Ermittlung des bei Wegfall der personellen Verflechtung entstehenden Aufgabegewinns nur Wertsteigerungen des Grundstücks einzubeziehen, die seit dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem das FA erstmals eine Betriebsaufspaltung bejaht hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 37/10

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 15.6.2010 8 K 3660/02

    Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 16 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 29.11.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger