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  • 21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 2 · III R 54/10

    Kindergeld, Ausländer, Europäische Union, Aufenthaltsstatus, Belgien

    Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Hat die aus Kamerun stammende Klägerin, die erst ab Februar 2007 im Besitz einer Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern ist und deren Ehemann in Belgien lebt, Anspruch auf Kindergeld für ihr Kind (welches die belgische Staatsangehörigkeit besitzt) bereits ab August 2006? Konstitutive oder deklaratorische Wirkung der Erteilung der Aufenthaltskarte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 54/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 19.8.2009 1 K 1780/07

    Normen: EStG § 62 Abs 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 12.04.2011, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger