22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 3 Nr 2 Buchst a · X R 30/10
Sonderausgabe, Vorwegabzug, Kürzung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Pensionszusage
Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:45 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Kürzung des Vorwegabzugs bei Ermittlung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund einer erteilten Pensionszusage: Gehört der Kläger nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG a.F., weil er das Anwartschaftsrecht auf seine Altersversorgung ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erworben hat. Ist hierzu im Rahmen von konzernverbundenen Unternehmen aufgrund der weiten wirtschaftlichen und typisierenden Betrachtungsweise auf den Konzern als Gesamtheit oder nur auf die einzelne Kapitalgesellschaft abzustellen, die die Pensionszusage erteilt hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 30/10
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 22.7.2010 3 K 3464/08 E
Normen: EStG § 10 Abs 3 Nr 2 Buchst a, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.05.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger