22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 · IX R 36/10
Ablaufhemmung, Feststellungsfrist, Verjährung, pflichtwidriges Unterlassen, Verlustfeststellung
Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:16 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Ablaufhemmung bei Abgabe einer Steuererklärung kurz vor Ablauf der regulären Feststellungsfrist - Liegt in der Konstellation einer kurz vor Ablauf der regulären Feststellungsfrist bei einem inzwischen -umzugsbedingt- örtlich unzuständigen Finanzamt eingereichten Steuererklärung und der Ablehnung des Antrags auf Verlustfeststellung vom nunmehr örtlich zuständigen Finanzamt mit Verweis auf den Eintritt der Feststellungsverjährung sowie dem Hinweis, dass keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO greift, ein - pflichtwidriges Unterlassen - nach § 10d Abs. 4 S. 6 letzter Halbsatz EStG i.V.m. § 52 Abs. 25 S. 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 (BGBl 2006 I S. 2878) vor - Inwieweit ist es verfassungsrechtlich mit dem Gleichheitsgrundsatz, sowie der Verletzung des aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Bestimmungsgebot und dem Gebot der Normenklarheit vereinbar, dass es trotz fristgerecht abgegebener Verlustfeststellungserklärung zum Ablauf der Feststellungsfrist kommen kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 36/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 3.3.2010 7 K 3657/09 F
Normen: AO § 169 Abs 2 S 1 Nr 2, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 171 Abs 3, AO § 171 Abs 3a, AO § 181 Abs 5, EStG § 10d Abs 4, GG Art 3 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 25.05.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger