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  • 21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 57/10

    Aufrechnungslage, Vorläufiger Insolvenzverwalter, Anfechtung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:11 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr

    Aufrechnung von Umsatzsteuern, die aus Voranmeldungszeiträumen resultieren, in denen über das Vermögen des Unternehmens ein vorläufiges Insolvenzverfahren mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet war:
    1. Stellt in diesen Voranmeldungszeiträumen das Erbringen von Lieferungen und Leistungen durch den Schuldner eine anfechtbare Rechtshandlung dar?
    2. Führt die hergestellte Aufrechnungslage zu einer inkongruenten Deckung, da das FA weder einen vertraglichen noch einen gesetzlichen Anspruch auf die Begründung der Aufrechnungslage hatte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 57/10

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 20.7.2010 1 K 2085/08

    Normen: AO § 218 Abs 2, AO § 226, InsO § 96 Abs 1 Nr 3, InsO § 129, InsO § 131 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Beschluss vom 02.08.2012 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger