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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 32 · VII R 36/10

    Einfuhrabgaben, Nacherhebung, Zollwert, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:35 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr

    Nachträgliche buchmäßige Erfassung wegen nicht zum Zollwert hinzugerechneter Kosten für Umschließungen (die dem Verkäufer -aus dem freien Verkehr der Union- unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind).
    Kann ein beachtlicher Irrtum der Zollbehörde i.S. des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK auch dann angenommen werden, wenn der Irrtum zwar nicht im Zeitpunkt der vorzunehmenden buchmäßigen Erfassung der Einfuhrabgaben, sondern zu einem früheren Zeitpunkt unterlaufen ist und dieser frühere Rechtsirrtum der Grund für die fehlende Angabe in der Zollanmeldung war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 36/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 27.10.2009 4 K 129/07

    Normen: ZK Art 32, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b

    Erledigt durch: Urteil vom 07.06.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger