25.01.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 55/10
Geldwerter Vorteil, Arbeitszimmer, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsstätte, Fahrten Betriebsstätte-Betriebsstätte, Räumlicher Zusammenhang
Letzte Änderung: 25. Januar 2012, 09:28 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Mietet ein Arbeitgeber (zusätzlich zu seiner Betriebsstätte) im Wohnhaus des Arbeitnehmers einen Kellerraum an, der von dem Arbeitnehmer betrieblich genutzt wird, sind dann die mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten des Arbeitnehmers zwischen seinem Wohnhaus und der Betriebsstätte des Arbeitgebers wegen der räumlichen Nähe des betrieblich genutzten Kellerraums zur Wohnung --unabhängig von dessem steuerlichen Charakter-- als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht als Dienstfahrten zwischen zwei Arbeitsstätten anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 55/10
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 19.1.2010 1 K 4306/07 E
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6
Erledigt durch: Urteil vom 09.06.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger