23.11.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 30/10
Dreimonatsfrist, Verpflegungsmehraufwand, Doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, Verfügung, Ehegatten, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 23. November 2011, 14:49 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Ist die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung im Falle beiderseitiger Berufstätigkeit von Ehegatten mit dem GG vereinbar?
Steht ein anderer Arbeitsplatz i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung, wenn dieser Arbeitsplatz aufgrund der großen Entfernung zum Wohnort für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht in erforderlicher bzw. zumutbarer Weise erreichbar ist? - Bestimmung nach objektiven Merkmalen oder nach subjektiv motivierten Entscheidungen des Steuerpflichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 30/10
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 26.9.2008 1 K 203/05 EFG 2009, 927
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger