22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 2 · X R 23/10
Rückstellung, Steuerhinterziehung, Außenprüfung, Zeitpunkt
Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2010, 10:47 Uhr
Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für hinterzogene Mehrsteuern: Können Rückstellungen für hinterzogene Mehrsteuern aufgrund einer Außenprüfung schon im jeweiligen Veranlagungszeitraum der Steuerhinterziehung oder erst in dem Zeitpunkt gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige mit der Nachzahlung der Mehrsteuern durch konkrete Maßnahmen der Außenprüfung rechnen musste?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 23/10
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 16.6.2010 5 K 687/2009
Normen: EStG § 4 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, HGB § 249
Erledigt durch: Urteil vom 22.08.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung