25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 3 · X R 16/10
Betriebsaufgabe, Apotheke, Aufgabeerklärung, Auslegung
Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2010, 10:47 Uhr
Versteuerung eines Aufgabegewinns: Wurde für zwei verpachtete Apotheken im Streitjahr die Betriebsaufgabe erklärt (Auslegung der Angaben und Vermerke in der Anlage GSE zur Steuererklärung) oder erfolgte eine Zwangsbetriebsaufgabe bereits in früheren Jahren, weil aufgrund der gegebenen Sachlage eine Weiterführung durch die Verpächter/Rechtsnachfolger nicht möglich war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 16/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 22.1.2009 5 K 2744/07
Normen: EStG § 16 Abs 3, BGB § 133, BGB § 157
Erledigt durch: Urteil vom 03.04.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger