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  • 24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · FGO § 47 · VII R 30/10

    Klage, Einlegung, Form, Frist, Elektronische Signatur, Wiedereinsetzung

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:34 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2010, 10:47 Uhr

    Ist eine per e-mail an die elektronische Poststelle des FG übermittelte Klage formgerecht erhoben, wenn sie nicht mit einer qualifizierten Signatur versehen ist?
    Ist die Auslegung des § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg durch das FG mit § 52a FGO vereinbar?
    Hätte das FG vor Ablauf der Klagefrist unverzüglich auf den Formmangel hinweisen müssen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 30/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 30.3.2010 6 K 93/08

    Normen: FGO § 47, FGO § 52a, FGO § 64, FGO § 56

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 26.07.2011.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger