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  • 21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 4 · VIII R 56/09

    Vertrauensschutz, Treu und Glauben, Verwirkung, Gewerbesteuermessbescheid, Betreuung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:27 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr

    War das FA nicht nach Treu und Glauben daran gehindert für die Streitjahre noch Gewerbesteuermessbetragsbescheide zu erlassen. War die Befugnis zum Erlass der Bescheide für Einkünfte aus berufsmäßiger Betreuung nicht aufgrund vorangegangenen Verhaltens verwirkt? Ist Voraussetzung für die Verwirkung des Gewerbesteueranspruchs eine vorherige gewerbesteuerrechtliche Entscheidung der Finanzbehörde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 56/09

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 28.10.2009 8 K 1087/09 EFG 2010, 1147

    Normen: AO § 4, AO § 169, BGB § 242

    Erledigt durch: Beschluss vom 15.12.2010 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Verwaltung