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  • 21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · V R 21/10

    Vorsteuerabzug, Absicht, Zuordnung, Steuererklärung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:20 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr

    1. Ist für ein Gebäude, das sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen ist, eine sofortige Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen im Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zu treffen, wenn es insgesamt dem Unternehmen zugeordnet werden soll?
    2. Hat dies durch Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs in der erstmöglichen Steuererklärung, der Umsatzsteuervoranmeldung, zu erfolgen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 21/10

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 7.5.2010 16 K 189/09

    Normen: UStG 2005 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG 2005 § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, UStG 2005 § 3 Abs 9a Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 07.07.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger