21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a S 2 · IV R 36/10
Gewerbeverlust, Mindestbesteuerung, Betriebsaufgabe, Nettoprinzip, Übermaßbesteuerung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:08 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Ist § 10a Satz 2 GewStG im Wege der teleologischen Reduktion durch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal zu ergänzen, dass die Mindestbesteuerung nur greift, soweit sie keine definitive Besteuerung auslöst? Ist daher der festgestellte Gewerbeverlust voll zu berücksichtigen, wenn die Streckung der Verlustverrechnung (hier wegen Liquidation der Ein-Objekt-Gesellschaft nach Veräußerung des Flugzeugs) nicht mehr möglich ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 36/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 4.8.2010 1 K 608/07
Normen: GewStG § 10a S 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14
Erledigt durch: Urteil vom 20.09.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger