22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 162 · XI R 5/10
Schätzung, Buchführungsmangel, Kassenbuch, Kantine, Verzehr an Ort und Stelle, Restauration
Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:14 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr
1. War das FA zur Schätzung der Aufteilung der Umsätze zu 7 % bzw. 16 % aufgrund von Buchführungsmängeln hinsichtlich des Kassenbuchs berechtigt?
2. Findet bei einer Kantine auf einem Polizeigelände der Verzehr in so abgegrenzter räumlicher Nähe zum Abgabeort statt, dass keine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt?
3. Handelt es sich bei den Leistungen der Kantine um Lieferungen oder sonstige Leistungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 5/10
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 25.2.2009 5 K 5221/05 B
Normen: AO § 162, AO § 146 Abs 1, UStG 1999 § 3 Abs 9, UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung