21.02.2011 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 220 Abs 1 · VII R 7/10
Einfuhrabgaben, Nacherhebung, Einreihung, Beschau
Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr
Nach Probenuntersuchung Nacherhebung von Zoll für einen Teil der eingeführten Sendung.
Können Messergebnisse nur dann herangezogen werden, wenn Probe und Rückstellprobe unter gleichen Bedingungen (hinsichtlich der Temperatur) untersucht worden sind?
Darf eine Sendung nach der Probenuntersuchung abgabenrechtlich unterschiedlich behandelt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 7/10
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 18.12.2009 4 K 202/08
Normen: ZK Art 220 Abs 1, ZK Art 70, KN 2007 Pos 8507 UPos 8030
Erledigt durch: Urteil vom 02.11.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger